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Rechtliches | Rechtliche Grundlagen |
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Am 1. September 1992 trat mit dem Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl 1992/460, (MTD-Gesetz), das Berufsgesetz der sieben Berufe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) in Kraft. Sechs Berufe waren davor seit 1961 im Krankenpflegegesetz, BGBl 1961/102, gemeinsam mit anderen Berufen geregelt. Anlässlich einer Novelle des Krankenpflegegesetzes war im Jahr 1970 der Beruf der Orthoptistin bzw. des Orthoptisten als siebenter Beruf der MTD aufgenommen worden.
Die MTD zählen zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen. Die Berufsausübung, die Tätigkeitsbereiche sowie die Berufsbezeichnung sind dabei gesetzlich geregelt und an den Erwerb einer bestimmten, im MTD-G normierten, Ausbildung gebunden. Die Ausbildung ist nur an Einrichtungen zulässig, die im MTD-G vorgesehen sind. Seit seinem Inkrafttreten ist das MTD-Gesetz mehrfach novelliert worden.
Die wesentlichen Änderungen dabei waren:
Auf der Grundlage des MTD-Gesetzes sind mehrere Verordnungen erlassen worden. Eine Verordnung steht zudem noch auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in Geltung.
Zum Download - MTD-G in der aktuellen Fassung
Zum Download - Stammfassung MTD-Gesetz BGBl 1992/460
Zum Download - Novellen zum MTD-Gesetz
Zum Download - Verordnungen zum MTD-Gesetz
Zum Download - VO Fortbildung und Sonderausbildung 1969
Zum Download - Ausbildungsvorbehaltsgesetz
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