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| Forderungskatalog der gehobenen MTD für das Regierungsprogramm 2006 |
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Forderungskatalog ergeht an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sieht die dringende Notwendigkeit folgende Punkte in der nächsten Regierungsperiode zu regeln:
Erläuterungen: Ad 1. Listenführung/Registrierung Die Listenführung muss begründend für die Berufsberechtigung geregelt werden, da die Ziele des Schaffens von Datengrundlagen und der Qualitätssicherung nicht erreicht werden. Der Dachverband der gehobenen MTD hat in seiner Stellungnahme zum Gesellschaft-Gesundheit-Österreich-Gesetz (GGÖ-G) ausführlich beschrieben, dass er die Listenführung der berufstätigen gehobenen MTD übertragen bekommen möchte. Neben der Vermeidung von doppelten Listenführungen (Mitglieder sind ja bereits erfasst) ist auch das entsprechende Know-how zur Beurteilung der fachlichen Zulassungen hier entsprechend vorhanden. Weiters verstehen sich die Berufe als Freie Berufe und sehen damit verbunden den Anspruch auf eigene Registrierung, analog den Ärzten und Hebammen. Ad 2. Auslaufen der Akademien Die gesetzliche Verankerung der Ausbildungsmöglichkeit für gehobene MTD im tertiären Bildungssektor in FH-Studienlehrgängen wurde im Juli 2005 im Nationalrat beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Unterstützung aller Bundesländer, die für eine Verankerung einer bestimmten Auslauffrist für die Ausbildung an Akademien notwendig wäre (Länderkonsultationsmechanismus), nicht gegeben. Daher fehlt diese Auslauffrist im MTD-Gesetz. Aus Sicht des Konsumentenschutzes erscheint die Einziehung dieser Frist unbedingt notwendig. Ist es schon jetzt für viele Arbeitgeber und insbesondere Patienten im extramuralen Bereich schwierig, sich ein klares, transparentes Bild über die im Gesundheitssektor tätigen Berufe und Kompetenzen zu machen, verunsichert es erst recht, wenn ein Beruf in unterschiedlichen Ausbildungswegen und mit unterschiedlichen Abschlüssen am Markt ist. Aus Sicht des Gesundheitswesens erscheint das Auslaufen der Akademien ebenfalls erforderlich, um die Transparenz innerhalb der medizinischen Gesundheitsberufe zu fördern. Berufsangehörige bzw. Dienstgeber könnten durch die unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen (Diplom, Bachelor) trotz Gleichhaltung per Gesetz Ungleichbehandlung erfahren bzw. ausüben. Zu fordern ist auch die Finanzierung der Studienplätze an Fachhochschulen durch den Bund, um eine österreichweite bedarfsorientierte Ausbildung zu erreichen. Die Diskussion einzelner Bundesländer, wie sicherzustellen wäre, dass Ländergelder nur für das eigene Bundesland eingesetzt werden und nicht für andere Bundesländer ausgebildet wird, wird damit automatisch korrigiert. Im Rahmen der 15-a-Vereinbarungen ist ein entsprechender, fairer Finanzausgleich zu schaffen. Ad 3. Umsetzen der Berufsbilder im MTD-Gesetz Im Regierungsübereinkommen 2003 wurde eine Gesamtreform der medizinisch-technischen Dienste vereinbart. Die Anpassung der Berufsbilder an die tatsächlichen Gegebenheiten ist noch ausständig. Wir fordern daher die Verankerung der im ÖBIG erarbeiteten Berufsbilder im MTD-Gesetz, die vom BMGF beauftragt und bis dato nicht freigegeben worden sind.
Es ist in einer Zeit der boomenden Ausbildungen im Gesundheits- und Wellness-Sektor dringend notwendig, die gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe als derzeit einzige Befugte für die Behandlung von kranken und krankheitsverdächtigen Personen mit einem für die Konsumenten wiedererkennbaren Berufsausweis auszurüsten. Dies ist sowohl im Sinne des Konsumentenschutzes als auch der Qualitätssicherung insbesondere in der Krankenbehandlung notwendig. Weiters dient es der Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen. Ad 5. Integration in relevante Gremien Der Dachverband der gehobenen MTD fordert analog der Ärztekammer, als Interessenvertretung der gehobenen MTD, Sitz und Stimme in der Bundesgesundheitsagentur, den Landesgesundheitsorganisationen, dem wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft-Gesundheit-Österreich und anderen relevanten Gremien, die für die Planung, Steuerung und Kontrolle im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzt sind. Ad 6. Sicherung als Freie Berufe Die Sicherung der gehobenen MTD als Freie Berufe muss erfolgen, um die immer drastischeren Ansprüche der Wirtschaft und die damit verbundene Gefahr des Qualitätsverlustes in der Krankenbetreuung zu bannen. Deutlichster Ausdruck der Sicherung ist die Einrichtung der geforderten eigenen gesetzlichen Interessenvertretung der gehobenen MTD. Ad 7. Gesetzliche Interessenvertretung Die gehobenen MTD fordern das Recht auf eine eigene, vergleichbare Vertretung von ihren Freien Berufen, wie es den verwandten Berufen wie Ärzte und Hebammen zugestanden ist. Die Stärkung der gesetzlich geregelten medizinischen Gesundheitsberufe (neben den Ärzten) innerhalb des Gesundheitssystems ist dringend geboten, da die Zukunft Lösungen für gravierende Herausforderungen - wie z.B. demographische Entwicklung, Betreuung von wesentlich mehr älteren, behinderten, therapiebedürftigen Menschen, etc. - braucht. Diese Zukunftsthemen sind nicht von den Berufen der gehobenen MTD zu trennen und können nur mit einander gleichwertigen, gleichgestellten Verhandlungspartnern umfassend behandelt werden. Weiters ist eine Verhinderung der Vereinnahmung durch die Wirtschaft aus Gründen der Qualitätssicherung für die Arbeit mit Patienten, also kranken oder krankheitsverdächtigen Personen, die eines besonderen Schutzes bezüglich der Qualität ihrer Betreuung bedürfen, unabdingbar notwendig. Ad 8. Bedarfserhebung intra- und extramural Auf Grund der fehlenden Registrierung aller Berufstätigen gehoben MTD, sowie den fehlenden Leistungsdaten der MTD-Leistungen, sowie den krankenhausinternen nicht transparenten, aber oft fehlbesetzten Planposten gibt es derzeit keine brauchbaren Datengrundlagen für den Versorgungsbedarf im Gesundheitswesen mit gehobenen MTD. Ad 9. Berücksichtigung von MTD-Leistungen MTD-Leistungen sind in der Gesellschaft-Gesundheit-Österreich für die Bereiche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu berücksichtigen. Grundlagen dafür müssen standardisierte Behandlungspfade sein. Ein Sitz im wissenschaftlichen Beirat des GGÖ ist für den Dachverband der gehobenen MTD vorzusehen um die notwendige Expertise und Sichtweise zu integrieren! Ad 10. Gleichstellung der Leistungen (ASVG) Leistungen der PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und LogopädInnen sind seit sehr langer Zeit im ASVG § 135 Abs.2 der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen. Dies wird vom Hauptverband als Grundlage für die Vergütungsverpflichtung von Leistungen durch die Sozialversicherung definiert. Leistungen der DiätologInnen, die seit Bestehen des MTD-Gesetzes freiberuflich tätig sein dürfen, sind nicht entsprechend geregelt. Die fehlende Finanzierung von diesen freiberuflich erbrachten Leistungen durch die Sozialversicherung hat zur Folge, dass eine extramurale, medizinische Ernährungstherapie nicht möglich ist. Seitdem alle gehobenen MTD-Berufe freiberuflich arbeiten dürfen, besteht dieses Problem auch für OrthoptistInnen, RadiologietechnologInnen und Biomedizinischen AnalytikerInnen. Für die politisch deklarierte Forderung nach patientenorientierter Versorgung, die eine wohnortnahe und somit forcierte extramurale Versorgung bedingt, ist diese Anpassung dringend erforderlich. Weiters gibt es keine sachliche Begründung, die eine Gleichbehandlung aller Berufe des MTD-Gesetzes als nicht zulässig erscheinen ließe. Ad 11. E-card/ELGA Es ist sicherzustellen, dass die gesetzlich geregelten medizinischen Gesundheitsberufe (neben den Ärzten) - so auch die gehobenen MTD - Daten ihrer Behandlungen dokumentieren/hinterlegen müssen, sowie Zugriff auf Daten ihrer Patienten haben, die für eine korrekte Durchführung ihrer eigenverantwortlichen diagnostischen oder therapeutischen Tätigkeiten notwendig sind. |
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