Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die MTD-Austria häufig gestellt werden.
Haben Sie weitere Fragen, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.

Ausbildung - Bachelor

Für MTD (und Hebammen) wurde die Bezeichnung Bachelor of Science in Health Studies, abgekürzt BSc bzw. B.Sc., festgelegt.

Die Verleihung des akademischen Grades erfolgt für jeden einzelnen Fachhochschul-Studiengang im jeweiligen Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrates.

Die zulässigen akademischen Grade, die Zusatzbezeichnungen sowie die Abkürzungen werden vom Fachhochschulrat beschlossen und bedürfen der Genehmigung der/s zuständigen Bundesministers/in.

AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und der Hebammen) sind berechtigt, die akademische Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. zu tragen.

Die Verwendung der akademischen Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. ist ausschließlich AbsolventInnen der einschlägigen, vom Fachhochschulrat akkreditierten, Fachhochschul-Bachelorstudiengängen vorbehalten.

Die ersten AbsolventInnen  von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und Hebammen) haben ihre Ausbildung 2008 erfolgreich abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es die ersten in Österreich ausgebildeten MTD (und Hebammen), die aufgrund dieser Ausbildung zur Führung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. berechtigt sind.

AbsolventInnen von MTD-Akademien besitzen keinen akademischen Grad, da ihre Ausbildung nicht im tertiären Bildungssektor (Hochschulbereich) angesiedelt ist. Der akademische Grad BSc bzw. B.Sc. ist nur für AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen.

Die Berufsbezeichnung ist für die AbsolventInnen der FH-Bachelorstudiengänge und der MTD-Akademien gleich und lautet (MTD-Gesetz §10):

  • Biomedizinische Analytikerin bzw. Biomedizinischer Analytiker
  • Diätologin bzw. Diätologe
  • Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut
  • Logopädin bzw. Logopäde
  • Orthoptistin bzw. Orthoptist
  • Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut
  • Radiologietechnologin bzw. Radiologietechnologe

Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien ist unzulässig.  

Berufsberechtigte MTD sind zu bestimmten Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengängen zugelassen.

Für die zulässige Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien bedürfte es einer Einigung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sowie dem Fachhochschulrat und einer anschließenden Entscheidung im Nationalrat.

Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. hat keine Auswirkung auf die Berufsberechtigung als MTD (oder Hebamme). AbsolventInnen von MTD-Akademien und von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen haben dieselbe Berufsberechtigung und daher dieselben berufsrechtlichen Kompetenzen und Möglichkeiten der Berufsausübung.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengängen werden im jeweiligen Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrats bzw. des Universitätsrats festgelegt.

Sofern ein absolvierter Fachhochschul-Bachelorstudiengang Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengang ist, können auch AbsolventInnen von MTD-Akademien aufgenommen werden, da diese den AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen gleichgehalten werden.

Für die Teilnahme an einer Ausbildung in der EU (außerhalb Österreichs), die als Voraussetzung einen entsprechenden Fachhochschulabschluss verlangt, kann folgende Stelle für eine Bestätigung zur Gleichhaltung des Abschlusses einer MTD-Akademie (Diplom) mit dem Abschluss eines Fachhochschul-Bachelorstudienganges kontaktiert werden - (eine Nachgraduierung selbst ist nicht vorgesehen):

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Abt. I/11
Dr. Heinz KASPAROVSKY
Teinfaltstraße 8 Zi 336
1014  Wien
01/ 53120 5920
 

heinz [dot] kasparovsky [at] bmwf [dot] gv [dot] at

MTD-Austria

Bekanntlich ist im aktuellen Regierungsprogramm (Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) die Absicht der Regierung, eine Erfassung und Registrierung aller Gesundheitsberufe durchzuführen, festgeschrieben. Eine Registrierung dient als Basis für eine qualitätssichernde und gesundheitspolitische Planung. Derzeit gibt es noch keinerlei Auftrag an irgendeine Organisation, diese Registrierung voranzutreiben. Die einzelnen MTD-Berufsverbände unter der Ägide von MTD-Austria haben jedoch die fachliche Kompetenz, eine solche Registrierung durchzuführen und damit die Regierung in ihren Plänen zu unterstützen. Deswegen wird als quasi „Vorleistung" – seit einiger Zeit eine Erhebung der Daten der Mitglieder aller MTD-Berufsverbände auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegen den bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen.

Aktuell (2009) bemüht sich auch Bundesminister Alois Stöger dipl. die Registrierung der Berufsgruppen im Verbund mit MTD-Austria neuerlich voranzutreiben.

Schon unter Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat wurde seitens der Politik signalisiert, dass die MTD-Berufsverbände die Entwicklung von MTD-Austria als gesetzliche Interessensvertretung vorbereiten mögen. Dieser Gedanke wurde innerhalb der Berufsgruppen sehr positiv aufgenommen; in Folge eine Etablierung vorbereitet. Immerhin arbeiten im Bereich der sieben MTD-Berufsgruppen derzeit Schätzungen zufolge rund 20.000 Personen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder der einzelnen Berufsverbände), die mit ihren professionell hochwertigen Leistungen ganz wesentliche Beiträge zur anhaltend hohen Qualität des österreichischen Gesundheitswesens liefern und eine gesetzliche Interessensvertretung rechtfertigen.

Wir freuen uns sehr darüber, dass ein so hohes Interesse aus den Bundesländern für eine Mitarbeit besteht, obwohl es vielfach schwierig ist, aus den Bundesländern Termine in Wien wahrzunehmen (Reisezeit, Unentgeltlichkeit). Zukünftig sollen die Regionen jedoch besser in die Arbeit von MTD-Austria eingebunden und untereinander vernetzt werden, um Synergieeffekte optimal zu nutzen. Damit werden auch in den einzelnen Bundesländern direkte Ansprechpartner für die einzelnen Berufsgruppen etabliert.

I. Eine offizielle Registrierung von MTD-Berufsberechtigten durch MTD-Austria (analog der Registrierung von Ärzten durch die Ärztekammer)

  • Damit sollte eine deutliche Erkennbarkeit der MTD- Berufsberechtigten (im Sinne einer Unterscheidung von gewerblichen Anbietern) gegeben sein
  • Bestandsaufnahme von aktuellen Daten (u.a. für Bedarfsanalysen zur Versorgungslage)
  • Orientierungshilfe für PatientInnen, Behörden und Mediziner

II. Krankenkassen-Refundierung für alle gehobenen MTD-Berufsgruppen

  • Gleichstellung aller freiberuflich erbrachten MTD-Leistungen im Hinblick auf die Refundierungs- und Abrechnungsmöglichkeit mit den Gebietskrankenkassen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
  • Gleichbehandlung von PatientInnen (unabhängig von Erkrankung, Wohnort und Versicherungsverhältnis)
  • Sicherung einer adäquaten (extramuralen) Versorgung
  • Reduktion von Folgekosten

Einheitliche Bundesfinanzierung für Bachelor- und Masterstudiengängen

  • im Sinne des Bologna-Prozess für jede einzelne MTD-Berufssparte
  • vor allem unter dem Aspekt der Qualitätssicherung der einzelnen Ausbildungen für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste

IV. Sitz und Stimme in den relevanten Gesundheitsgremien

Die gehobenen medizinisch-technischen Dienste als drittgrößte Gruppe im Gesundheitswesen sind gegenwärtig in keinen Kommissionen oder Gremien vertreten, die das Gesundheitssystem steuern. Diese rund 20.000 Personen werden somit nicht entsprechend gehört.

V. Beachtung und Durchsetzung der vorhandenen rechtlichen Instrumente im Bereich der Vorbehaltstätigkeiten für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Es müssen neue Rechtsinstrumente geschaffen werden, damit die Schutzregelungen für die Patienten auch real durchsetzbar werden. Auch solche Regelungen gibt es in Österreich, z.B. die strafrechtliche Untersagung der Ausübung des Heilpraktikerwesens für Nichtärzte. Regelungen dieser Art sind mittlerweile (leider) auch für den MTD-Bereich erforderlich.

Auch in „Zeiten wie diesen" steht der Dachverband nach wie vor finanziell gut da. MTD-Austria erhält seine finanziellen Ressourcen ja aus einem Teil der Mitgliedsbeiträge. Das ist ein Grund mehr, um mit den zur Verfügung stehenden Geldern so sparsam, effizient und effektiv wie möglich umzugehen. Nach einer sehr sorgfältigen Planung müssen Budgetmittel im Rahmen einer Budgetfreigabe vom Vorstand bewilligt werden. Rechnungsprüfer evaluieren jährlich die Bilanzen von MTD-Austria. – Dem gesamten Vorstand wurde bei der Generalversammlung am 18. April 2009 in Wien wie schon in den Jahren zuvor neuerlich die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne der sparsamen Mittelverwendung durch die beiden Rechnungsprüfer Mag. Stefan Szauer und Claudia Durchschlag bestätigt.

Registrierung

„Registrierung" bedeutet die verpflichtende Erfassung aller zur Berufsausübung in Österreich berechtigten MTD in einer Liste. Die Berufsausübung darf erst erfolgen, wenn und so lange der/die Berufsangehörige in dieser Liste eingetragen ist.

Darunter versteht man ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller in Österreich zur Berufsausübung berechtigten MTD. Sie enthält Daten, die nur die listen- bzw. registerführende Stelle hat, sowie Daten, die für jedermann zugänglich sein werden.

Sobald die erforderliche Änderung des MTD-Gesetzes nach Beschluss des Nationalrates in Kraft getreten ist – geplant bis längstens Juni 2013.

Jeder, der seinen Beruf als MTD ausüben will, muss sich vorher registrieren lassen, d.h. um eine Eintragung in die Liste bei der listenführenden Stelle ersuchen, und zwar unabhängig vom Beschäftigungsausmaß (Voll-/Teilzeit) bzw. Art der Beschäftigung (angestellt, freiberuflich).

  1. Die Voraussetzungen zur Berufsausübung (Qualifikationsnachweis, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache).
  2. Die Gründe für die Entziehung der Berufsberechtigung.
  3. Die Kompetenzen, das Berufsbild, die Berufsbezeichnung, die Möglichkeiten der Berufsausübung.
  1. Die Prüfung auf Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsberechtigung als eigener behördlicher Akt (derzeit: nur bei freiberuflicher Berufsausübung)
  2. Berufseinsteiger müssen sich vorab in die Liste eintragen lassen.
  3. Für Berufsausübende einschließlich Karenzierte, etc. gibt es für die Eintragung in die Liste einen Übergangszeitraum. Dessen Dauer ist derzeit noch offen. Man rechnet allerdings mit ein bis zwei Jahren Übergangsfrist.
  1. Wie beim Führerschein ist man durch die öffentlich einsehbare Liste für jedermann sofort als hochqualifizierter Gesundheitsberuf erkennbar.
  2. Nichtqualifizierte und Nichtberechtigte sind sofort identifizierbar.
  3. Beim Dienstgeber verfügt man über einen höheren Status.
  4. Die Registrierung stellt eine Serviceleistung für Patienten, Kunden, Krankenkassen dar, weil durch sie die Auffindbarkeit hochqualifizierter Personen leicht gegeben ist.
  1. Es gilt, einen zusätzlichen Behördenweg zu erledigen.
  2. Die Kosten für die Registrierung müssen vom/von der betreffenden MTD getragen werden. Wie viel die Registrierung kosten wird, steht derzeit noch aus.

Fortbildungen werden künftig ebenfalls registriert werden. Unter „Fortbildung" versteht man jede Bildungsmaßnahme, die zu jedem Zeitpunkt während des Berufslebens die erforderlichen fachlichen Erkenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Kriterien für die Anerkennung als „Fortbildung" befinden sich derzeit seitens MTD-Austria in Erarbeitung.

Für Angehörige von MTD-Berufen wird es eine Verpflichtung zur Fortbildung in einem bestimmten, noch zu definierenden Umfang geben. Auch hier werden gerade von MTD-Austria entsprechende Kriterien erarbeitet. Die jeweilige Fortbildung wird in den nicht-öffentlichen Teil der Liste eingetragen und kann von der Behörde überprüft werden.

Keine Veränderung wird es bei der allgemeinen Fortbildungspflicht geben.

  1. Die Professionalisierung jedes Berufes in sensiblen Bereichen führt zu einer Registrierung.
  2. Nur registrierte Gesundheitsberufe werden langfristig national und international überleben.

Bekanntlich ist im aktuellen Regierungsprogramm (Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) die Absicht der Regierung, eine Erfassung und Registrierung aller Gesundheitsberufe durchzuführen, festgeschrieben. Eine Registrierung dient als Basis für eine qualitätssichernde und gesundheitspolitische Planung. Derzeit gibt es noch keinerlei Auftrag an irgendeine Organisation, diese Registrierung voranzutreiben. Die einzelnen MTD-Berufsverbände unter der Ägide von MTD-Austria haben jedoch die fachliche Kompetenz, eine solche Registrierung durchzuführen und damit die Regierung in ihren Plänen zu unterstützen. Deswegen wird als quasi „Vorleistung" – seit einiger Zeit eine Erhebung der Daten der Mitglieder aller MTD-Berufsverbände auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegen den bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen.

Aktuell (2009) bemüht sich auch Bundesminister Alois Stöger dipl. die Registrierung der Berufsgruppen im Verbund mit MTD-Austria neuerlich voranzutreiben.