Gibt es Unterschiede in der Berufsberechtigung für AbsolventInnen beider Ausbildungen?
Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. hat keine Auswirkung auf die Berufsberechtigung als MTD (oder Hebamme). AbsolventInnen von MTD-Akademien und von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen haben dieselbe Berufsberechtigung und daher dieselben berufsrechtlichen Kompetenzen und Möglichkeiten der Berufsausübung.
