Häufig gestellte Fragen - Registrierung
„Registrierung" bedeutet die verpflichtende Erfassung aller zur Berufsausübung in Österreich berechtigten MTD in einer Liste. Die Berufsausübung darf erst erfolgen, wenn und so lange der/die Berufsangehörige in dieser Liste eingetragen ist.
Darunter versteht man ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller in Österreich zur Berufsausübung berechtigten MTD. Sie enthält Daten, die nur die listen- bzw. registerführende Stelle hat, sowie Daten, die für jedermann zugänglich sein werden.
Sobald die erforderliche Änderung des MTD-Gesetzes nach Beschluss des Nationalrates in Kraft getreten ist – geplant bis längstens Juni 2013.
Jeder, der seinen Beruf als MTD ausüben will, muss sich vorher registrieren lassen, d.h. um eine Eintragung in die Liste bei der listenführenden Stelle ersuchen, und zwar unabhängig vom Beschäftigungsausmaß (Voll-/Teilzeit) bzw. Art der Beschäftigung (angestellt, freiberuflich).
- Die Voraussetzungen zur Berufsausübung (Qualifikationsnachweis, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache).
- Die Gründe für die Entziehung der Berufsberechtigung.
- Die Kompetenzen, das Berufsbild, die Berufsbezeichnung, die Möglichkeiten der Berufsausübung.
- Die Prüfung auf Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsberechtigung als eigener behördlicher Akt (derzeit: nur bei freiberuflicher Berufsausübung)
- Berufseinsteiger müssen sich vorab in die Liste eintragen lassen.
- Für Berufsausübende einschließlich Karenzierte, etc. gibt es für die Eintragung in die Liste einen Übergangszeitraum. Dessen Dauer ist derzeit noch offen. Man rechnet allerdings mit ein bis zwei Jahren Übergangsfrist.
- Wie beim Führerschein ist man durch die öffentlich einsehbare Liste für jedermann sofort als hochqualifizierter Gesundheitsberuf erkennbar.
- Nichtqualifizierte und Nichtberechtigte sind sofort identifizierbar.
- Beim Dienstgeber verfügt man über einen höheren Status.
- Die Registrierung stellt eine Serviceleistung für Patienten, Kunden, Krankenkassen dar, weil durch sie die Auffindbarkeit hochqualifizierter Personen leicht gegeben ist.
- Es gilt, einen zusätzlichen Behördenweg zu erledigen.
- Die Kosten für die Registrierung müssen vom/von der betreffenden MTD getragen werden. Wie viel die Registrierung kosten wird, steht derzeit noch aus.
Fortbildungen werden künftig ebenfalls registriert werden. Unter „Fortbildung" versteht man jede Bildungsmaßnahme, die zu jedem Zeitpunkt während des Berufslebens die erforderlichen fachlichen Erkenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Kriterien für die Anerkennung als „Fortbildung" befinden sich derzeit seitens MTD-Austria in Erarbeitung.
Für Angehörige von MTD-Berufen wird es eine Verpflichtung zur Fortbildung in einem bestimmten, noch zu definierenden Umfang geben. Auch hier werden gerade von MTD-Austria entsprechende Kriterien erarbeitet. Die jeweilige Fortbildung wird in den nicht-öffentlichen Teil der Liste eingetragen und kann von der Behörde überprüft werden.
Keine Veränderung wird es bei der allgemeinen Fortbildungspflicht geben.
- Die Professionalisierung jedes Berufes in sensiblen Bereichen führt zu einer Registrierung.
- Nur registrierte Gesundheitsberufe werden langfristig national und international überleben.
Bekanntlich ist im aktuellen Regierungsprogramm (Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode) die Absicht der Regierung, eine Erfassung und Registrierung aller Gesundheitsberufe durchzuführen, festgeschrieben. Eine Registrierung dient als Basis für eine qualitätssichernde und gesundheitspolitische Planung. Derzeit gibt es noch keinerlei Auftrag an irgendeine Organisation, diese Registrierung voranzutreiben. Die einzelnen MTD-Berufsverbände unter der Ägide von MTD-Austria haben jedoch die fachliche Kompetenz, eine solche Registrierung durchzuführen und damit die Regierung in ihren Plänen zu unterstützen. Deswegen wird als quasi „Vorleistung" – seit einiger Zeit eine Erhebung der Daten der Mitglieder aller MTD-Berufsverbände auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegen den bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen.
Aktuell (2009) bemüht sich auch Bundesminister Alois Stöger dipl. die Registrierung der Berufsgruppen im Verbund mit MTD-Austria neuerlich voranzutreiben.
