Welche Änderungen wird es künftig geben?
- Die Prüfung auf Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsberechtigung als eigener behördlicher Akt (derzeit: nur bei freiberuflicher Berufsausübung)
- Berufseinsteiger müssen sich vorab in die Liste eintragen lassen.
- Für Berufsausübende einschließlich Karenzierte, etc. gibt es für die Eintragung in die Liste einen Übergangszeitraum. Dessen Dauer ist derzeit noch offen. Man rechnet allerdings mit ein bis zwei Jahren Übergangsfrist.
