Wer beschließt und genehmigt den akademischen Grad?
Verfasst von Dominik Bischof am 19. August 2010 - 11:12
Die zulässigen akademischen Grade, die Zusatzbezeichnungen sowie die Abkürzungen werden vom Fachhochschulrat beschlossen und bedürfen der Genehmigung der/s zuständigen Bundesministers/in.