Wer darf den Titel BSc bzw. B.Sc. auch noch verwenden?
Die Verwendung der akademischen Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. ist ausschließlich AbsolventInnen der einschlägigen, vom Fachhochschulrat akkreditierten, Fachhochschul-Bachelorstudiengängen vorbehalten.
Die ersten AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und Hebammen) haben ihre Ausbildung 2008 erfolgreich abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es die ersten in Österreich ausgebildeten MTD (und Hebammen), die aufgrund dieser Ausbildung zur Führung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. berechtigt sind.
