Wer entscheidet, ob der Bachelor Titel auch von AbsolventInnen von MTD-Akad. verwendet werden darf?
Für die zulässige Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien bedürfte es einer Einigung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sowie dem Fachhochschulrat und einer anschließenden Entscheidung im Nationalrat.
