Präsidentin und Finanzreferentin von MTD-Austria wiedergewählt

Am 16.10.2023 fand die einstimmige Wiederwahl des geschäftsführenden Vorstandes von MTD-Austria statt.

Am 16.10.2023 fand die einstimmige Wiederwahl des geschäftsführenden Vorstandes von MTD-Austria statt. Frau Mag.a Gabriele Jaksch und Frau Petra Toifl nehmen für weitere drei Jahre die kommenden Herausforderungen im Gesundheitsweisen gerne als Präsidentin und Finanzreferentin an.

 

MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, die Interessensvertretung von sieben hochspezialisierten, gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie) weist in diesem Zusammenhang auf essentielle Reformvorschläge zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung hin.

„Zum Wohle der Patient*innen und der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sind Reformen notwendig “, so Gabriele Jaksch, die bestätigte Präsidentin von MTD-Austria, „denn in den aktuellen Detailverhandlungen zum Finanzausgleich gibt es eine große Chance, um Reformpakete zu schnüren, welche auch die MTD-Berufe im Fokus haben.“

 

1. Dringende Novellierung des MTD-Gesetzes.

Als gemeinsames Berufsgesetz für sieben sehr unterschiedliche und hochspezialisierte Berufe ist das MTD-Gesetz seit über 30 Jahren in Kraft. Aufgrund der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und geänderten Bedürfnissen spiegelt es aktuelle Anforderungen an MTD-Berufe nicht wider. Um auf Veränderungen im Gesundheitswesen, dessen Weiterentwicklung und neue Erfordernisse reagieren zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Reform des MTD-Gesetzes ist eine große Chance, die notwendige regulatorische Basis zur weiteren Professionalisierung der MTD-Berufe, für Verbesserungen der Patient:innenversorgung, zur Steigerung der Behandlungssicherheit und effizienter Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen in einem modernen, service- und bedürfnisorientierten Gesundheitssystem zu schaffen.

 

2. Ergänzung der MTD-Leistungen im ASVG.

Die freiberuflich erbrachten Versorgungsleistungen aller gehobenen medizinisch-technischen Berufe müssen entsprechend im ASVG abgebildet sein. Die MTD-Sparten (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Orthoptik und Radiologietechnologie) sind im ASVG zu ergänzen, um dem Versorgungsbedarf zu entsprechen, um den Versicherten eine den anderen MTD-Leistungen gleichgestellte Refundierung bzw. Abrechnung zu ermöglichen und um die zukünftigen Anforderungen an das Gesundheitswesen zu gewährleisten.

 

3. Berücksichtigung des Beitrags der MTD-Berufe im Bereich Prävention und Pflege.

Die sieben MTD-Gesundheitsberufe leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, der Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, dem Umgang mit Krankheitsfolgen bis hin zu Palliative Care der österreichischen Bevölkerung. Insbesondere die therapeutischen Aufgabenfelder der MTD-Gesundheitsberufe fördern die Erhaltung und Wiederherstellung von Funktionen und Tätigkeiten, ob es um das Sehen, das Sprechen, die Ernährung, die Bewegung oder Tätigkeiten des täglichen Lebens geht (Diaetologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie). Die diagnostische Grundlage muss dazu immer wieder hergestellt werden (Biomedizinische Analytik, Radiologietechnologie). Darüber hinaus tragen die MTD-Gesundheitsberufe wesentlich dazu bei, Patient:innen aller Altersgruppen in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu fördern. Das steigert die Lebensqualität der Patient:innen und entlastet das gesamte Gesundheitssystem.

 

4. Optimierung der aktuellen Regelung zur Primärversorgung.

Die Leistungen aller gehobenen medizinisch-technischen Gesundheitsberufe müssen in der multiprofessionellen Primärversorgung abgebildet sein. Die Abbildung muss sowohl in den Leistungskatalogen der Kostenträger über die Primärversorgungsleistungen als auch in den Versorgungsaufträgen erfolgen. Dies deshalb, um die Einbindung aller medizinisch-technischen Berufe in den Primärversorgungseinheiten bestmöglich zu gewährleisten, interprofessionelle Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe im Sinne der Patient:innen zu fördern, eine adäquate Honorierung der MTD-Berufe als wesentliche Leistungserbringer sicher zu stellen und um der hohen Versorgungsrelevanz für die Bevölkerung zu entsprechen.

 

5. Aufstockung der Studienplätze für MTD-Berufe.

Die Studienplätze für MTD-Berufe müssen im Hinblick auf die zu erwartende Bedarfsentwicklung aufgestockt werden, um dadurch bereits bestehende eklatante Versorgungslücken im intra- und extramuralen Bereich zu schließen.

 

6. Sichtbarkeit der MTD-Berufe in ELGA und Erfassung im GDA Index.

Derzeit sind die MTD-Gesundheitsberufe, welche laut Definition der jeweils geltenden Berufsgesetze ihre Leistungen auch selbständig und somit außerhalb des Angestellten Dienstverhältnisses anbieten können, nicht durch den definierten Gesundheitsdienstanbieterindex erfasst. Dies bedeutet, dass die Legitimation und Zertifizierung von freiberuflich tätigen Berufsangehörigen ungeklärt sind. Des Weiteren ergeben sich dadurch auch Problemfelder im Bereich Zugriffsrechte, Rollenidentifikation und Datennutzung. Die MTD-Gesundheitsberufe sind demnach lückenlos, unabhängig von der Form des Anbietens ihrer Leistungen, nach dem Vorbild bestehender Berufsregister zu erfassen und in den Gesundheitsdienstanbieterindex zum Zwecke der identifizierten Rollenzuteilung zu integrieren um, im Sinne der Förderung der Patient:innenversorgung und -sicherheit, Zugriff auf sämtliche für Diagnostik und Therapie relevanten Patient:inneninformationen zu erhalten.

Präsidentin Jaksch und Finanzreferentin Toifl bedanken sich für das entgegengebrachte Vertrauen und betonen: „Wir freuen uns darauf, die Reformen des Gesundheitswesens die nächsten Jahre weiterhin tatkräftig mitzugestalten.“

Über MTD-Austria

MTD-Austria ist der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, der drittgrößten Berufsgruppe im österreichischen Gesundheitswesen. Die rund 41.000 MTD-Berufsangehörigen tragen als gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe große Verantwortung gegenüber ihren Patient:innen sowie der österreichischen Bevölkerung. Ihnen gehören mit Biomedizinischen Analytiker:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptist:innen, Physiotherapeut:innen und Radiologietechnolog:innen sieben Berufsgruppen an.