CORONAVIRUS

GRÜNER PASS

Hier finden Sie Informationen zum Grünen Pass: FAQ: Grüner Pass (sozialministerium.at)

COVID-19-IMPFUNG

Relevante Auskünfte zur Covid Impfung: COVID-19-Impfung (sozialministerium.at)

CORONA-AMPEL IST ONLINE

Mit September wurden genauere Details zur Corona-Ampel bekannt. Nähere Informationen dazu gibt es auf der eigens eingerichteten Website https://corona-ampel.gv.at/

Corona Verordnungen

Bitte lesen Sie nähere Informationen zur aktuellen Covid-19 Notmaßnahmenverordnung auf den Homepages der MTD-Berufsverbände.

COVID-19-Öffnungsverordnung (Covid-19-ÖV)

Bitte lesen Sie nähere Informationen dazu unter: RIS - COVID-19-Öffnungsverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 17.06.2021 (bka.gv.at)                            

COVID-19-Risikogruppe-Verordnung

Mit 06.05.2020 ist die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe (COVID-19-Risikogruppe-Verordnung) in Kraft getreten. In der Verordnung wird die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe geregelt. Wer als Risikogruppe eingestuft wird, ist der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung zu entnehmen.

Die Verordnung beruht auf dem 9. COVID-19-Gesetz, nach welchem betroffene Personen nach Vorlage eines COVID-19-Risiko-Attests von der Arbeit bei fortlaufender Entgeltzahlung freizustellen sind. Ausnahmen für die Freistellung bestehen.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt auf seiner Website FAQ: Risikogruppen zur Verfügung.

Gesetzliches

Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG)

Covid-19-Gesetzespaket

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 20.03.2020 das zweite COVID-19-Gesetzespaket verabschiedet. Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Kleinstunternehmen und damit etwa auch freie DienstnehmerInnen und Non-Profit-Organisationen finanzielle Unterstützung beantragen können. Das MTD-Gesetz wurde im Zuge des 2. COVID-19-Gesetzes abgeändert (siehe aktuelle Fassung des MTD-Gesetzes).

Österreichweite Informationskampagne

Die wichtigsten Informationen und wie wir uns schützen.

FAQ und allgemeine Informationen zum Coronavirus

Bezüglich zu häufig gestellte Fragen und allgemeinen Informationen zum Coronavirus verweisen wir auf die Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Auf der Website des Bundeskanzleramtes werden die laufend aktuelle Nachrichten zum Coronavirus bereit gestellt.

Handlungsempfehlungen & Fachinformationen

Bei Kontakt mit PatientInnen und KlientInnen ist es vor allem für Angehörige von Gesundheitsberufen wichtig, geeignete Maßnahmen zu setzen, um sowohl vulnerable Gruppen als auch sich selbst vor einer Infektion durch SARS-CoV-2 zu schützen. Durch die Setzung von geeigneten Maßnahmen kann einer weiteren Verbreitung des Coronaviruses vorgebeugt werden. Finden Sie nachstehend einige wichtige Fachinformationen und Handlungsempfehlungen im Umgang mit PatientInnen und KlientInnen:

Weitere Handlungsempfehlungen und Fachinformationen finden Sie auf den Websiten

Job & Corona

Unter jobundcorona.at finden Sie wichtige Fragen und Antworten.

Selbständigkeit & Corona

Für MTD-Berufsangehörige als Neue Selbständige besteht die Möglichkeit einen Antrag für einen einmaligen Zuschuss aus dem Covid-19 Härtefall-Fonds bei der Wirtschaftskammer zu stellen. Das Geld stellt einen einmaligen Zuschuss dar und muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere und aktuelle Informationen zum Coronavirus und zum Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmens sowie Kleinstbetriebe finden Sie auf den Websiten

MTD-Austria empfiehlt MTD-Berufsangehörige sich auf den Websiten Ihres Berufsverbandes zu informieren.

Gesundheitsberuferegister

Die Registrierungspflicht wird aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Aufgrund der Änderung des MTD-Gesetzes dürfen MTD-Berufsangehörige, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, für die Dauer der Pandemie auch ihre Tätigkeit ausüben, auch wenn sie noch nicht in das Gesundheitsberuferegister eingetragen sind. Die berufliche Ausbildung muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden.

Mit dem Ende der Pandemie erlischt diese Berechtigung. Danach ist für eine weitere Berufsausübung wieder die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Zudem dürfen Biomedizinische AnalytikerInnen für die Dauer der Pandemie die im Zusammenhang mit der Pandemie anfallenden Laboruntersuchungen auch ohne ärztliche Anordnung durchführen.

Datenschutz & Corona

Auf der Website der Datenschutzbehörde finden Sie Informationen über Datenschutz & Corona.