Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die MTD-Austria häufig gestellt werden. Haben Sie weitere Fragen, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.
FAQ Gesundheitsberuferegister-Gesetz
Die Eintragung der Berufsangehörigen in das Gesundheitsberuferegister beginnt mit 1. Juli 2018. Alle zu diesem Zeitpunkt berufsberechtigten und berufstätigen Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Berufe gemäß MTD-Gesetz müssen zwischen 1.7.2018 und 30.6.2019 einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei der zuständigen Registrierungsbehörde stellen. Je nach Art der Berufsausübung ist die Arbeiterkammer oder die Gesundheit Österreich zuständig. Alle Berufsangehörigen die am 1.7.2018 in Österreich (noch) nicht berufsberechtigt sind, müssen den Antrag vor Beginn der Berufsausübung stellen. Das Gesundheitsberuferegister ist ein elektronisches Verzeichnis von allen gemäß MTD-Gesetz und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz berufsberechtigten Personen und enthält sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Daten. Alle im Register eingetragenen Berufsangehörigen erhalten einen Berufsausweis. Die Eintragung im Register gilt fünf Jahre ab dem Datum der erstmaligen Eintragung und ist danach für weitere fünf Jahre zu verlängern. Im Zuge der Verlängerung wird ein neuer Berufsausweis ausgestellt. Eine Berufsausübung ohne Eintragung im Gesundheitsberuferegister ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zu den FAQ
REGISTRIERUNG WÄHREND DER KARENZ: MTD können sich auch während der Karenz registrieren lassen. Hierbei muss im Anmeldeformular unter 6. Angaben zur Berufsausübung „Sonstiges“ ausgewählt werden, da der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in diesem Fall nicht anzugeben ist und auch nicht angegeben werden kann. Sobald die Person aus der Karenz zurückkehrt, ist binnen eines Monats die Art der Berufsausübung auf „angestellt“ zu wechseln und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin anzugeben.
FAQ Registrierung
Im Juli wurde das seit 2013 mehrfach geänderte und in vielen wesentlichen Punkten verbesserte Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) von Nationalrat und Bundesrat verabschiedet. Am 27. September 2016 wurde es kundgemacht. Als wichtige Errungenschaft ist zu bezeichnen, dass ein MTD-Fachbeirat im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) errichtet wurde, und dass das BMGF für die Registrierung aller Angehörigen eines MTD-Berufes zuständig ist. Die Registrierung liegt damit an politisch neutraler Stelle.
Die vorliegenden FAQs beziehen sich auf den aktuellen Stand der verfügbaren Informationen. Das BMGF arbeitet in Kooperation mit vielen relevanten Institutionen und Expertengremien laufend an der Umsetzung des Registrierungsvorhabens. Die in diesem Dokument gegebenen Auskünfte können sich daher bisweilen ändern. MTD-Austria hält die FAQ auf dem jeweils aktuellen Stand.
FAQ MTD-Austria
Welche Schritte gab es in der Vergangenheit zum Thema gesetzliche Interessensvertretung?
Unter Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat wurde seitens der Politik signalisiert, dass die MTD-Berufsverbände die Entwicklung von MTD-Austria als gesetzliche Interessensvertretung vorbereiten mögen. Dieser Gedanke wurde innerhalb der Berufsgruppen positiv aufgenommen und in Folge eine Etablierung vorbereitet, da im Bereich der sieben MTD-Berufsgruppen Schätzungen zufolge deutlich über 20.000 Personen mit ihren professionell hochwertigen Leistungen wesentlich zur anhaltend hohen Qualität des österreichischen Gesundheitswesens beitragen. Nachfolgende GesundheitsministerInnen haben den Gedanken jedoch nicht weiterverfolgt und folglich auch keine politische Unterstützung für dieses Unterfangen angedeutet. Seit Jahrzehnten werden in Österreich keine neuen gesetzlichen Interessensvertretungen mehr gegründet
Wie können sich die Bundesländer vermehrt in MTD-Anliegen einbringen, die von Wien aus bearbeitet werden?
Die Zusammenarbeit mit MTD-Angehörigen aus den Bundesländern ist für den Dachverband von höchster Bedeutung. Der für die österreichische Politik hohe Grad an Föderalismus, das zersplitterte Kassenwesen und die damit verbundenen, landesspezifischen Berufspolitiken erfordern einen intensiven gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Dachverband und Landesorganisationen. MTD-Austria kann seit jeher auf eine Vielzahl hochmotivierter, ehrenamtlich engagierter MTD-Berufsangehöriger zählen, die den Dachverband bei dieser Aufgabe unterstützen. 2011 ist MTD-Austria vom "Regionenkonzept" abgegangen und treibt seither Aufbau der 9 MTD-Landesgruppen voran. In Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Wien, Kärnten, Salzburg und Tirol sind die Landesgruppen bereits etabliert, im Burgenland und in Vorarlberg werden die Prozesse erst umgesetzt. Die Teilnahme an einer Landesgruppe ist die bevorzugte Möglichkeit, sich regional berufspolitisch für die MTD-Berufe einzusetzen. Gute Ideen, Beiträge oder Hinweise auf Missstände oder Erfolge sind jedoch jederzeit willkommen und können sowohl beim Dachverband, wie beim zuständigen Berufsverband eingebracht werden! Eine eigene Rubrik "MTD Länder" ist in Ausarbeitung und soll demnächst auf dieser Homepage aufscheinen.
Welche politischen Forderungen hat MTD-Austria anlässlich der Präsentation des 1. MTD-Berichtes erhoben?
I. Eine offizielle Registrierung von MTD-Berufsberechtigten durch MTD-Austria (analog der Registrierung von Ärzten durch die Ärztekammer)
• Damit sollte eine deutliche Erkennbarkeit der MTD- Berufsberechtigten (im Sinne einer Unterscheidung von gewerblichen Anbietern) gegeben sein
• Bestandsaufnahme von aktuellen Daten (u.a. für Bedarfsanalysen zur Versorgungslage)
• Orientierungshilfe für PatientInnen, Behörden und Mediziner
II. Krankenkassen-Refundierung für alle gehobenen MTD-Berufsgruppen
• Gleichstellung aller freiberuflich erbrachten MTD-Leistungen im Hinblick auf die Refundierungs- und Abrechnungsmöglichkeit mit den Gebietskrankenkassen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
• Gleichbehandlung von PatientInnen (unabhängig von Erkrankung, Wohnort und Versicherungsverhältnis)
• Sicherung einer adäquaten (extramuralen) Versorgung
• Reduktion von Folgekosten
III. Einheitliche Bundesfinanzierung für Bachelor- und Masterstudiengängen
• im Sinne des Bologna-Prozess für jede einzelne MTD-Berufssparte
• vor allem unter dem Aspekt der Qualitätssicherung der einzelnen Ausbildungen für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste.
IV. Sitz und Stimme in den relevanten Gesundheitsgremien.
Die gehobenen medizinisch-technischen Dienste als drittgrößte Gruppe im Gesundheitswesen sind gegenwärtig nur ungenügend in Kommissionen oder Gremien vertreten, die das Gesundheitssystem steuern. Diese über 20.000 Personen werden somit nicht in dem Maße gehört, wie es für die nachhaltige Qualitätssicherung im Gesundheitssystem erforderlich wäre!
V. Beachtung und Durchsetzung der vorhandenen rechtlichen Instrumente im Bereich der Vorbehaltstätigkeiten für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste
Es müssen neue Rechtsinstrumente geschaffen werden, damit die Schutzregelungen für die Patienten auch real durchsetzbar werden. Auch solche Regelungen gibt es in Österreich, z.B. die strafrechtliche Untersagung der Ausübung des Heilpraktikerwesens für Nichtärzte. Regelungen dieser Art sind mittlerweile (leider) auch für den MTD-Bereich erforderlich.
Wie geht es MTD-Austria finanziell?
MTD-Austria finanziert sich nahezu ausschließlich über die Beiträge der sieben Trägervereine, d.h. aus einem Teil der Mitgliedsbeiträge. Das damit entgegengebrachte Vertrauen ist ein Grund mehr, um mit den zur Verfügung stehenden Geldern so sparsam, effizient und effektiv wie möglich umzugehen. Nach einer sehr sorgfältigen Planung, die mit dem Vorstand koordiniert wird, müssen die Budgetmittel im Rahmen einer Budgetfreigabe vom Finanzausschuss bewilligt werden. Sowohl Vorstand, als auch Finanzausschuss, bestehend aus Mitgliedern aller sieben Trägerverbände werden dann unterjährig quartalsweise vom Stand der Finanzen informiert. Eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei, sowie zwei unabhängige Rechnungsprüfer evaluieren alljährlich die Geschäftsgebarung sowohl des Dachverbands, als auch der MTD-Register GmbH. Wie schon in den Jahren davor wurde auch im Zuge der Generalversammlung 2013 die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne der sparsamen Mittelverwendung gegenüber dem Vorstand und den Delegierten bestätigt. Finanzielle Engpässe bestehen nicht.
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Ausbildung - Bachelor
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Wer beschließt und genehmigt den akademischen Grad?
Die zulässigen akademischen Grade, die Zusatzbezeichnungen sowie die Abkürzungen werden vom Fachhochschulrat beschlossen und bedürfen der Genehmigung der/s zuständigen Bundesministers/in.
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Wer darf den Titel BSc bzw. B.Sc. verwenden?
AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und der Hebammen) sind berechtigt, die akademische Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. zu tragen.
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Wer darf den Titel BSc bzw. B.Sc. auch noch verwenden?
Die Verwendung der akademischen Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. ist ausschließlich AbsolventInnen der einschlägigen, vom Fachhochschulrat akkreditierten, Fachhochschul-Bachelorstudiengängen vorbehalten.
Die ersten AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und Hebammen) haben ihre Ausbildung 2008 erfolgreich abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es die ersten in Österreich ausgebildeten MTD (und Hebammen), die aufgrund dieser Ausbildung zur Führung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. berechtigt sind.
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Haben wegen der Bachelor-Studiengänge AbsolventInnen von MTD-Akademien nun auch einen akademischen Grad?
AbsolventInnen von MTD-Akademien besitzen keinen akademischen Grad, da ihre Ausbildung nicht im tertiären Bildungssektor (Hochschulbereich) angesiedelt ist. Der akademische Grad BSc bzw. B.Sc. ist nur für AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen.
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Gibt es Unterschiede in der Berufsbezeichnung für AbsolventInnen beider Ausbildungen?
Die Berufsbezeichnung ist für die AbsolventInnen der FH-Bachelorstudiengänge und der MTD-Akademien gleich und lautet (MTD-Gesetz §10):
- Biomedizinische Analytikerin bzw. Biomedizinischer Analytiker
- Diätologin bzw. Diätologe
- Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut
- Logopädin bzw. Logopäde
- Orthoptistin bzw. Orthoptist
- Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut
- Radiologietechnologin bzw. Radiologietechnologe
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Dürfen auch AbsolventInnen von MTD-Akademien den Titel BSc bzw. B.Sc. verwenden?
Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien ist unzulässig.
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Sind MTDs zu weiterführenden akademischen Ausbildungen zugelassen?
Berufsberechtigte MTD sind zu bestimmten Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengängen zugelassen.
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Wer entscheidet, ob der Bachelor Titel auch von AbsolventInnen von MTD-Akad. verwendet werden darf?
Für die zulässige Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien bedürfte es einer Einigung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sowie dem Fachhochschulrat und einer anschließenden Entscheidung im Nationalrat.
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Gibt es Unterschiede in der Berufsberechtigung für AbsolventInnen beider Ausbildungen?
Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. hat keine Auswirkung auf die Berufsberechtigung als MTD (oder Hebamme). AbsolventInnen von MTD-Akademien und von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen haben dieselbe Berufsberechtigung und daher dieselben berufsrechtlichen Kompetenzen und Möglichkeiten der Berufsausübung.
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Können AbsolventInnen von MTD-Akademien auch in Masterstudiengängen aufgenommen werden?
Sofern ein absolvierter Fachhochschul-Bachelorstudiengang Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengang ist, können auch AbsolventInnen von MTD-Akademien aufgenommen werden, da diese den AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen gleichgehalten werden.
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Wer bestätigt, ob der Abschluss einer MTD-Akademie dem eines Bachelorstudienganges gleichgehalten ist?
Für die Teilnahme an einer Ausbildung in der EU (außerhalb Österreichs), die als Voraussetzung einen entsprechenden Fachhochschulabschluss verlangt, kann folgende Stelle für eine Bestätigung zur Gleichhaltung des Abschlusses einer MTD-Akademie (Diplom) mit dem Abschluss eines Fachhochschul-Bachelorstudienganges kontaktiert werden - (eine Nachgraduierung selbst ist nicht vorgesehen):
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Abt. I/11
Dr. Heinz KASPAROVSKY
Teinfaltstraße 8 Zi 336
1014 Wien
01/ 53120 5920
heinz.kasparovsky@bmwf.gv.at
www.bmwf.gv.at -
Wie erfolgt die Verleihung des akademischen Grades?
Die Verleihung des akademischen Grades erfolgt für jeden einzelnen Fachhochschul-Studiengang im jeweiligen Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrates.
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Welchen Titel tragen AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD?
Für MTD (und Hebammen) wurde die Bezeichnung Bachelor of Science in Health Studies, abgekürzt BSc bzw. B.Sc., festgelegt.
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MTD-Austria
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Welche Schritte gab es in der Vergangenheit zum Thema gesetzliche Interessensvertretung?
Unter Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat wurde seitens der Politik signalisiert, dass die MTD-Berufsverbände die Entwicklung von MTD-Austria als gesetzliche Interessensvertretung vorbereiten mögen. Dieser Gedanke wurde innerhalb der Berufsgruppen positiv aufgenommen und in Folge eine Etablierung vorbereitet, da im Bereich der sieben MTD-Berufsgruppen Schätzungen zufolge deutlich über 20.000 Personen mit ihren professionell hochwertigen Leistungen wesentlich zur anhaltend hohen Qualität des österreichischen Gesundheitswesens beitragen.
Nachfolgende GesundheitsministerInnen haben den Gedanken jedoch nicht weiterverfolgt und folglich auch keine politische Unterstützung für dieses Unterfangen angedeutet.
Anm.: das Österr. Hebammengremium hat den Status einer gesetzlichen Ingteressensvertretung und vertritt ca. 1.800 Hebammen.
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Wie können sich die Bundesländer vermehrt in MTD-Anliegen einbringen, die von Wien aus bearbeitet werden?
Die Zusammenarbeit mit MTD-Angehörigen aus den Bundesländern ist für den Dachverband von höchster Bedeutung.
Der für die österreichische Politik hohe Grad an Föderalismus, das zersplitterte Kassenwesen und die damit verbundenen, landesspezifischen Berufspolitiken erfordern einen intensiven gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Dachverband und Landesorganisationen.
MTD-Austria kann seit jeher auf eine Vielzahl hochmotivierter, ehrenamtlich engagierter MTD-Berufsangehöriger zählen, die den Dachverband bei dieser Aufgabe unterstützen.
2011 ist MTD-Austria vom "Regionenkonzept" abgegangen und treibt seither Aufbau der 9 MTD-Landesgruppen voran. In Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich und Wien sind die Landesgruppen bereits etabliert. In Salzburg, Burgenland und Tirol ist der Prozess bereits fortgeschritten.
Die Teilnahme an einer Landesgruppe ist die bevorzugte Möglichkeit, sich regional berufspolitisch für die MTD-Berufe einzusetzen. Gute Ideen, Beiträge oder Hinweise auf Missstände oder Erfolge sind jedoch jederzeit willkommen und können sowohl beim Dachverband, wie beim zuständigen Berufsverband eingebracht werden!
Eine eigene Rubrik "MTD Länder" ist in Ausarbeitung und soll demnächst auf dieser Homepage aufscheinen (Stand: Jänner 2013).
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Welche politischen Forderungen hat MTD-Austria anlässlich der Präsentation des 1. MTD-Berichtes erhoben?
Wie geht es MTD-Austria finanziell? MTD-Austria finanziert sich nahezu ausschließlich über die Beiträge der sieben Trägervereine, d.h. aus einem Teil der Mitgliedsbeiträge. Das damit entgegengebrachte Vertrauen ist ein Grund mehr, um mit den zur Verfügung stehenden Geldern so sparsam, effizient und effektiv wie möglich umzugehen.
Nach einer sehr sorgfältigen Planung, die mit dem Vorstand koordiniert wird, müssen die Budgetmittel im Rahmen einer Budgetfreigabe vom Finanzausschuss bewilligt werden. Sowohl Vorstand, als auch Finanzausschuss, bestehend aus Mtgliedern aller sieben Trägerverbände werden dann unterjährig quartalsweise vom Stand der Finanzen informiert.
Eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei, sowie zwei unabhängige Rechnungsprüfer evaluieren alljährlich die Geschäftsgebarung sowohl des Dachverbands, als auch der MTD-Register GmbH. Wie schon in den Jahren davor wurde auch im Zuge der Generalversammlung 2013 die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne der sparsamen Mittelverwendung gegenüber dem Vorstand und den Delegierten bestätigt.
Finanzielle Engpässe bestehen nicht.
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Wo sind die Zulassungskriterien für einen FH- bzw. Universitäts-Masterstudiengang festgelegt?
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengängen werden im jeweiligen Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrats bzw. des Universitätsrats festgelegt.
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