FAQs

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die MTD-Austria häufig gestellt werden. Haben Sie weitere Fragen, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.

 

Ausbildung Bachelor

Welchen Titel tragen AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD?

Für MTD (und Hebammen) wurde die Bezeichnung Bachelor of Science in Health Studies, abgekürzt BSc bzw. B.Sc., festgelegt.

Wie erfolgt die Verleihung des akademischen Grades?

Die Verleihung des akademischen Grades erfolgt für jeden einzelnen Fachhochschul-Studiengang im jeweiligen Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrates.

Wer beschließt und genehmigt den akademischen Grad?

Die zulässigen akademischen Grade, die Zusatzbezeichnungen sowie die Abkürzungen werden vom Fachhochschulrat beschlossen und bedürfen der Genehmigung der/des zuständigen Bundesministerin/Bundesministers.

Wer darf den Titel BSc bzw. B.Sc. verwenden?

AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und der Hebammen) sind berechtigt, die akademische Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. zu tragen.

Wer darf den Titel BSc bzw. B.Sc. auch noch verwenden?

Die Verwendung der akademischen Bezeichnung BSc bzw. B.Sc. ist ausschließlich AbsolventInnen der einschlägigen, vom Fachhochschulrat akkreditierten Fachhochschul-Bachelorstudiengängen vorbehalten. Die ersten AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen für MTD (und Hebammen) haben ihre Ausbildung 2008 erfolgreich abgeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es die ersten in Österreich ausgebildeten MTD (und Hebammen), die aufgrund dieser Ausbildung zur Führung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. berechtigt sind.

Haben wegen der Bachelor-Studiengänge AbsolventInnen von MTD-Akademien nun auch einen akademischen Grad?

AbsolventInnen von MTD-Akademien besitzen keinen akademischen Grad, da ihre Ausbildung nicht im tertiären Bildungssektor (Hochschulbereich) angesiedelt ist. Der akademische Grad BSc bzw. B.Sc. ist nur für AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen.

Gibt es Unterschiede in der Berufsbezeichnung für AbsolventInnen beider Ausbildungen?

Die Berufsbezeichnung ist für die AbsolventInnen der FH-Bachelorstudiengänge und der MTD-Akademien gleich und lautet (MTD-Gesetz §10):

• Biomedizinische Analytikerin bzw. Biomedizinischer Analytiker
• Diätologin bzw. Diätologe
• Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut
• Logopädin bzw. Logopäde
• Orthoptistin bzw. Orthoptist
• Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut
• Radiologietechnologin bzw. Radiologietechnologe

Dürfen auch AbsolventInnen von MTD-Akademien den Titel BSc bzw. B.Sc. verwenden?

Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien ist unzulässig.

Sind MTDs zu weiterführenden akademischen Ausbildungen zugelassen?

Berufsberechtigte MTD sind zu bestimmten Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengängen zugelassen.

Wer entscheidet, ob der Bachelor Titel auch von AbsolventInnen von MTD-Akad. verwendet werden darf?

Für die zulässige Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. durch AbsolventInnen von MTD-Akademien bedürfte es einer Einigung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sowie dem Fachhochschulrat und einer anschließenden Entscheidung im Nationalrat.

Gibt es Unterschiede in der Berufsberechtigung für AbsolventInnen beider Ausbildungen?

Die Verwendung des akademischen Titels BSc bzw. B.Sc. hat keine Auswirkung auf die Berufsberechtigung als MTD (oder Hebamme). AbsolventInnen von MTD-Akademien und von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen haben dieselbe Berufsberechtigung und daher dieselben berufsrechtlichen Kompetenzen und Möglichkeiten der Berufsausübung.

Wo sind die Zulassungskriterien für einen FH- bzw. Universitäts-Masterstudiengang festgelegt?

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengängen werden im jeweiligen Akkreditierungsbescheid des Fachhochschulrats bzw. des Universitätsrats festgelegt.

Können AbsolventInnen von MTD-Akademien auch in Masterstudiengängen aufgenommen werden?

Sofern ein absolvierter Fachhochschul-Bachelorstudiengang Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul- bzw. Universitäts-Masterstudiengang ist, können auch AbsolventInnen von MTD-Akademien aufgenommen werden, da diese den AbsolventInnen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen gleichgehalten werden.

Wer bestätigt, ob der Abschluss einer MTD-Akademie dem eines Bachelorstudienganges gleichgehalten ist?

Für die Teilnahme an einer Ausbildung in der EU (außerhalb Österreichs), die als Voraussetzung einen entsprechenden Fachhochschulabschluss verlangt, kann folgende Stelle für eine Bestätigung zur Gleichhaltung des Abschlusses einer MTD-Akademie (Diplom) mit dem Abschluss eines Fachhochschul-Bachelorstudienganges kontaktiert werden - (eine Nachgraduierung selbst ist nicht vorgesehen):

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Abt. I/11
Dr. Heinz KASPAROVSKY
Teinfaltstraße 8 Zi 336
1014 Wien
01/ 53120 5920
heinz.kasparovsky@bmwf.gv.at
www.bmwf.gv.at