Gesundheitsberufe-Register-Gesetz

Verlängern Sie rechtzeitig Ihre Berufsberechtigung

Agieren Sie vor Ablauf Ihrer Berufsberechtigung

Historie

Update zur Registrierung - Sie haben ein Jahr Zeit! Ihre Berufsberechtigung ist bis 30. Juni 2019 gültig!

Von 1. Juli 2018 bis spätestens 30. Juni 2019 müssen sich zehn Gesundheitsberufe in ein Register eintragen. Es sind dies alle Angehörigen der sieben MTD-Berufe (Biomedizinische AnalytikerInnen, DiätologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, OrthoptistInnen, PhysiotherapeutInnen und RadiologietechnologInnen), die diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, die PflegeassistentInnen und die PflegefachassistentInnen.  Lesen Sie mehr…

Aktuelles zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG)

Mit 1. Juli 2018 ist die Erfassung im Gesundheitsberuferegister für die sieben gehobenen medizinisch-technischen Berufe zwingend (MTD-G).

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Schreiben der Bundesministerin zum Gesundheitsberuferegister

Das „Gesundheitsberuferegister“ ist ein dringend notwendiges Instrumentarium für Transparenz, Qualitätssicherung und Planung der Gesundheitsversorgung. Der Start ist 2018. Ein Schreiben der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner an Frau Präsidentin Mag. Gabriele Jaksch vom 1. August 2017 zum aktuellen Stand.